Diese Homeoffice-Regel betrifft viele Deutsche — was 2026 gilt
Homeoffice ist längst kein Randthema mehr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts arbeitete 2025 rund ein Viertel aller Erwerbstätigen in Deutschland zumindest gelegentlich von zuhause. Auch aktuelle Erhebungen zeigen für 2026 weiterhin einen Homeoffice-Anteil von ungefähr einem Viertel.
Für viele Menschen ist deshalb eine steuerliche Regel relevant, die leicht übersehen werden kann: die Tagespauschale für Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung.
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann für bestimmte Arbeitstage zuhause 6 Euro pro Kalendertag steuerlich berücksichtigen — bis zu 1.260 Euro im Jahr.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Homeoffice-Tag automatisch zählt oder dass 1.260 Euro ausgezahlt werden. Es handelt sich um einen möglichen steuerlichen Abzug. Ob und wie stark er sich auf die persönliche Steuer auswirkt, hängt von der individuellen Situation ab.
Homeoffice betrifft inzwischen einen großen Teil der Arbeitswelt
Die Zahlen zeigen, warum diese Regel für so viele Menschen relevant sein kann.
Das Statistische Bundesamt meldete für 2025, dass 25 Prozent aller Erwerbstätigen zumindest gelegentlich im Homeoffice arbeiteten.
Auch bei älteren Erwerbstätigen ist das Arbeiten von zuhause keineswegs selten: In der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren lag der Homeoffice-Anteil 2025 bei 22 Prozent.
Eine ifo-Erhebung vom August 2026 kommt für die Gesamtwirtschaft auf einen Homeoffice-Anteil von 24,9 Prozent.
Damit betrifft die Frage, welche Arbeitstage zuhause steuerlich berücksichtigt werden können, einen erheblichen Teil der arbeitenden Bevölkerung.
Quellen zu diesem Abschnitt:
Statistisches Bundesamt — Homeoffice 2025:
destatis.de
ifo Institut — Homeoffice-Anteil August 2026:
ifo.de
Die Regel: 6 Euro pro berücksichtigungsfähigem Tag
Für 2026 gilt weiterhin die sogenannte Tagespauschale.
Nach dem Einkommensteuergesetz können für einen Kalendertag 6 Euro berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro pro Wirtschafts- oder Kalenderjahr. Rechnerisch entspricht das maximal 210 berücksichtigungsfähigen Tagen.
„Habe ich zuhause gearbeitet?“
Sondern: „Erfüllt dieser konkrete Tag die steuerlichen Voraussetzungen?“
Wann ein Homeoffice-Tag grundsätzlich zählen kann
Im Regelfall kann die Tagespauschale berücksichtigt werden, wenn:
- die berufliche oder betriebliche Tätigkeit an diesem Tag überwiegend in der eigenen Wohnung ausgeübt wird, und
- an diesem Tag keine außerhalb der Wohnung gelegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird.
Das bedeutet: Nicht jeder Tag, an dem zuhause noch E-Mails beantwortet oder Unterlagen bearbeitet werden, ist automatisch ein steuerlich berücksichtigungsfähiger Homeoffice-Tag.
Die tatsächliche Gestaltung des Arbeitstags ist entscheidend.
Wer beispielsweise den überwiegenden Teil des Tages zuhause arbeitet und an diesem Tag nicht ins reguläre Büro fährt, kann grundsätzlich anders behandelt werden als jemand, der mehrere Stunden am Arbeitsplatz des Arbeitgebers verbringt und erst später zuhause weiterarbeitet. Welche Tagesverläufe wie zu beurteilen sind, ist in diesem Beitrag ausführlicher beschrieben.
Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass die Tagespauschale nur für Menschen mit einem vollständig eingerichteten häuslichen Arbeitszimmer gilt.
Das ist nicht der Fall. Die Tagespauschale ist eine eigene Regelung.
Wer beispielsweise am Esstisch, in einer Arbeitsecke oder an einem anderen geeigneten Platz in der Wohnung arbeitet, kann die Tagespauschale grundsätzlich ebenfalls berücksichtigen, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Tages erfüllt sind.
Das macht die Regel besonders relevant für Menschen, die regelmäßig hybrid arbeiten, aber zuhause keinen Raum ausschließlich beruflich nutzen. Worin sich die Tagespauschale und das häusliche Arbeitszimmer genau unterscheiden, steht in diesem Vergleich.
Für die Tagespauschale ist kein separates Arbeitszimmer vorgeschrieben. Entscheidend sind die Voraussetzungen des jeweiligen Arbeitstags. KI-generiertes Symbolbild.
Warum sich die 6 Euro nicht einfach auszahlen lassen
Die Tagespauschale ist keine staatliche Zahlung und kein Bonus.
Eine Person hat im Jahr 90 berücksichtigungsfähige Homeoffice-Tage.
90 × 6 Euro = 540 Euro Tagespauschale
Diese 540 Euro werden nicht auf das Konto überwiesen. Sie können vielmehr als Werbungskosten beziehungsweise — je nach Tätigkeit — als Betriebsausgaben in die steuerliche Berechnung einfließen.
Wie hoch die tatsächliche Steuerwirkung ist, hängt von weiteren Faktoren ab, darunter:
- Einkommen,
- weitere Werbungskosten,
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag,
- persönliche steuerliche Situation,
- sonstige abzugsfähige Aufwendungen.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag spielt ebenfalls eine Rolle
Bei Arbeitnehmern wird bereits ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro berücksichtigt.
Das bedeutet: Die Tagespauschale sollte nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist vielmehr, wie hoch die gesamten beruflich veranlassten Werbungskosten im Jahr sind.
Dazu können neben Homeoffice-Tagen beispielsweise gehören:
- Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte,
- Arbeitsmittel,
- berufliche Fortbildungen,
- bestimmte Reisekosten,
- Gewerkschaftsbeiträge,
- weitere beruflich veranlasste Ausgaben.
Erst aus dem Gesamtbild ergibt sich, ob und in welchem Umfang sich zusätzliche Werbungskosten tatsächlich steuerlich auswirken. Wie diese Schwelle im Einzelnen wirkt, ist hier beschrieben; einen Überblick über die übrigen Posten gibt dieser Beitrag.
Sonderregel, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist
Es gibt einen wichtigen Sonderfall.
Steht für die jeweilige berufliche oder betriebliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale unter bestimmten Voraussetzungen auch dann berücksichtigt werden, wenn am selben Tag zusätzlich auswärts oder an einer ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet wurde.
Die amtlichen Hinweise nennen beispielsweise Fälle, in denen bestimmte berufliche Tätigkeiten zuhause erledigt werden müssen, weil dafür dauerhaft kein anderer geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist.
Ob diese Ausnahme greift, hängt von der konkreten Tätigkeit und den tatsächlichen Arbeitsbedingungen ab. Eine Bestätigung des Arbeitgebers kann dabei ein Indiz sein.
Auch Selbstständige können von der Regel betroffen sein
Die Tagespauschale ist nicht ausschließlich eine Regel für klassische Arbeitnehmer. Sie kann grundsätzlich auch bei betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeiten eine Rolle spielen.
Wer mehrere Tätigkeiten hat, erhält die 6 Euro allerdings nicht mehrfach für denselben Kalendertag. Die Tagespauschale gilt pro Kalendertag insgesamt.
Arbeitsmittel können zusätzlich relevant sein
Die Tagespauschale deckt nicht automatisch sämtliche beruflichen Ausgaben ab.
Nach den amtlichen Hinweisen sind Arbeitsmittel von der Tagespauschale nicht umfasst.
Je nach persönlicher Situation können deshalb beispielsweise beruflich genutzte Geräte oder andere Arbeitsmittel zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden.
Ob ein Gegenstand vollständig oder nur anteilig beruflich berücksichtigt werden kann, hängt von seiner tatsächlichen Nutzung und den allgemeinen steuerlichen Regeln ab. Eine ausführlichere Darstellung steht in diesem Beitrag zu Arbeitsmitteln.
Warum die Dokumentation wichtig ist
Wer die Tagespauschale geltend machen möchte, sollte die betreffenden Tage nachvollziehbar festhalten.
Die Finanzverwaltung verlangt, dass die Tage aufgezeichnet und in geeigneter Form glaubhaft gemacht werden können.
Hilfreich können beispielsweise sein:
- Kalender,
- Arbeitszeitaufzeichnungen,
- Dienstpläne,
- Homeoffice-Vereinbarungen,
- digitale Kalender,
- interne Anwesenheits- oder Buchungssysteme.
Ein bestimmtes Dokumentationsformat ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist vielmehr, dass die Angaben im Zweifel plausibel und nachvollziehbar sind. Wie sich das im Alltag lösen lässt, steht in diesem Beitrag zur Dokumentation.
Ein fortlaufend geführter Kalender gilt als eine von mehreren möglichen Formen der Aufzeichnung. KI-generiertes Symbolbild.
Homeoffice ist besonders bei Menschen mittleren Alters verbreitet
Die aktuellen Zahlen zeigen außerdem, dass Homeoffice gerade in Altersgruppen stark vertreten ist, die bereits seit vielen Jahren im Berufsleben stehen.
| Altersgruppe | Homeoffice-Anteil 2025 |
|---|---|
| 35 bis 44 Jahre | 30 Prozent |
| 55 bis 64 Jahre | 22 Prozent |
| Alle Erwerbstätigen | 25 Prozent |
Anteil der Erwerbstätigen, die 2025 zumindest gelegentlich im Homeoffice arbeiteten. Quelle: Statistisches Bundesamt.
Die Regel zur Tagespauschale ist deshalb keineswegs nur für junge Beschäftigte in Start-ups relevant.
Sie kann genauso Menschen betreffen, die seit Jahrzehnten berufstätig sind und inzwischen einen Teil ihrer Arbeit zuhause erledigen.
Was Homeoffice-Nutzende 2026 prüfen können
Wer zumindest gelegentlich von zuhause arbeitet, kann sich drei einfache Fragen stellen:
1. Welche Tage wurden tatsächlich überwiegend zuhause gearbeitet?
Nicht jeder Tag mit etwas Arbeit zuhause erfüllt automatisch die Voraussetzungen.
2. Wurde an diesen Tagen die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht?
Das ist für den normalen Fall der Tagespauschale ein wichtiger Punkt.
3. Sind die Tage nachvollziehbar dokumentiert?
Eine laufende Aufzeichnung ist meist einfacher als der Versuch, Monate später alle Arbeitstage zu rekonstruieren.
Warum diese Regel viele Deutsche betrifft
Wenn rund ein Viertel der Erwerbstätigen zumindest teilweise zuhause arbeitet, ist die steuerliche Behandlung von Homeoffice-Tagen kein Spezialthema für eine kleine Berufsgruppe.
Die Tagespauschale kann für viele dieser Menschen relevant sein.
Gleichzeitig gilt: Nicht jeder Homeoffice-Tag erfüllt automatisch die Voraussetzungen, und aus der Pauschale entsteht keine garantierte Auszahlung.
Wer regelmäßig zuhause arbeitet, sollte deshalb prüfen, welche seiner Arbeitstage tatsächlich berücksichtigt werden können.
Kurz zusammengefasst
- Rund ein Viertel der Erwerbstätigen in Deutschland arbeitet zumindest teilweise im Homeoffice.
- Auch bei den 55- bis 64-Jährigen liegt der Anteil bei mehr als einem Fünftel.
- Für berücksichtigungsfähige Homeoffice-Tage gilt 2026 eine Tagespauschale von 6 Euro.
- Der jährliche Höchstbetrag beträgt 1.260 Euro.
- Die Tagespauschale ist ein steuerlicher Abzug, keine garantierte Auszahlung.
- Ein separates Arbeitszimmer ist grundsätzlich nicht erforderlich.
- Die Voraussetzungen müssen für den jeweiligen Arbeitstag erfüllt sein.
- Die betreffenden Tage sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Amtliche Quellen
- Statistisches Bundesamt — 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_N024_13.html - ifo Institut — Homeoffice-Anteil im August 2026 bei 24,9 %
https://www.ifo.de/fakten/2026-09-07/jeder-dritte-beschaeftigte-im-dienstleistungssektor-arbeitet-im-homeoffice - Bundesministerium der Finanzen — Lohnsteuer-Handbuch 2026, Tagespauschale
https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/lsth/2026/B-Anhaenge/Anhang-19/I/inhalt.html - Bundesministerium der Finanzen — § 4 EStG, Tagespauschale 2026
https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/lsth/2026/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen-2-24b/3-Gewinn-4-7i/Paragraf-4/inhalt.html
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Ob die Tagespauschale im konkreten Fall berücksichtigt werden kann und welche steuerliche Wirkung daraus entsteht, hängt von den individuellen Umständen ab.
Alle genannten Beträge sind gesetzliche Pauschal- und Höchstwerte oder Rechenbeispiele zur Veranschaulichung. Es handelt sich weder um eine zugesagte Erstattung noch um eine Auszahlung, einen Zuschuss oder eine staatliche Leistung. Dieser Beitrag ist ein gesponserter, KI-generierter Informationsbeitrag von Nesso Srl; es wird kein Produkt und keine Dienstleistung eines bestimmten Anbieters empfohlen und kein Vertrag geschlossen.