Homeoffice
Wer regelmäßig von zuhause arbeitet, bewegt sich steuerlich in eigenen Regeln. Was für einen Arbeitstag in der Wohnung gilt, welche Tage zählen und welche nicht.
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Zur StartseiteRund ein Viertel der Erwerbstätigen arbeitet zumindest gelegentlich von zuhause. Für berücksichtigungsfähige Arbeitstage sieht das Steuerrecht 6 Euro pro Tag vor, höchstens 1.260 Euro im Jahr — ein Abzug, keine Auszahlung.
Die Finanzverwaltung verlangt, dass Homeoffice-Tage aufgezeichnet werden. Im Januar ist das eine Minute Arbeit, im Dezember eine Rekonstruktion aus dem Gedächtnis.
Tagespauschale und häusliches Arbeitszimmer sind zwei verschiedene Regelungen. Wer sie verwechselt, rechnet mit Beträgen, die im eigenen Fall gar nicht zur Auswahl stehen.
Abends noch zwei Mails beantworten macht aus einem Bürotag keinen Homeoffice-Tag. Bei hybriden Modellen entscheidet, wie der Tag tatsächlich verlaufen ist.